Heim > Artikel > Mobiles Tutorial > Berichten zufolge hat Apple einen Antrag auf Nichtigerklärung der Marke „Vision Pro“ von Huawei gestellt: Unterstützen Sie diese?
Am 13. März soll Vision Pro laut inländischen Medienberichten frühzeitig auf dem chinesischen Markt landen, Apple bereitet sich jedoch auf seine Markenrechte vor.
Die Marke „Vision Pro“ auf dem chinesischen Festland befindet sich derzeit verstreut in den Händen vieler inländischer Unternehmen, darunter Wuxi Leiming Vision Technology Co., Ltd., Rugao Haohua Trading Co., Ltd. usw.
Das wirklich heikle Thema für Apple ist die Marke „Vision Pro“ in den Händen von Huawei. Zu den Produktkategorien gehören Datenbrillen (Datenverarbeitung), tragbare Computer, Videomonitore, am Kopf montierte Virtual-Reality-Geräte, tragbare Videodisplays, tragbare Mediaplayer, Headsets usw., die in direktem Zusammenhang mit Apple-Headsets stehen.
Öffentliche Informationen zeigen, dass Huawei Technologies Co., Ltd. die Marke am 16. Mai 2019 angemeldet und am 28. November 2021 offiziell registriert hat. Der Zeitraum des ausschließlichen Rechts endet am 27. November 2031.
Es ist erwähnenswert, dass der Status der Marke „Vision Pro“ von Huawei unter „Prüfung des Antrags auf Widerruf/Ungültigkeitserklärung“ steht, was bedeutet, dass jemand einen Antrag auf Nichtigerklärung der Marke eingereicht hat und der Antragsteller höchstwahrscheinlich Apple ist.
Laut Lieferkettennachrichten wird Apple Vision Pro bereits im April und spätestens im Mai in China auf den Markt kommen.
Nach Angaben des Anwalts dauert das Verfahren zur Nichtigerklärung einer Marke in der Regel ein bis eineinhalb Jahre. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann auch eine Verwaltungsklage in der ersten und zweiten Instanz eingereicht werden. Dies kann den „dringenden Bedarf“ von Apple offensichtlich nicht decken. Die sicherste Vorgehensweise von Apple besteht darin, nicht im Weg zu stehen.
Nachdem Apple die Marke „Apple Vision Pro“ verwendet, ist die Möglichkeit, dass die relevante Öffentlichkeit diesen Namen mit einem Huawei-Produkt verwechselt, relativ gering, es besteht jedoch immer noch die Gefahr einer ähnlichen Markenverletzung.
In den Augen von Fachleuten bezieht sich „Unterscheidungskraft“ auf die Korrelation zwischen dem Markennamen und den Waren, die die Marke verwenden. Wenn die Korrelation zwischen beiden stark ist, ist die Unterscheidungskraft schwach, und wenn die Korrelation schwach ist, ist es die Unterscheidungskraft stark. Das Wort „Vision“ hat etwas weniger Unterscheidungskraft, wenn es als Marke für Anzeigegeräte, einschließlich Mixed-Reality-Headsets, verwendet wird.
Es ist also immer noch möglich, dass es in naher Zukunft zu einem Streit zwischen den Rechtsabteilungen von Apple und Huawei kommt.
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