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MEXC-Umtauschabhebungen ist in China keine persönliche Einkommenssteuer erforderlich. Dies liegt daran, dass MEXC eine im Ausland registrierte Börse ist und Auszahlungsvorgänge nicht als inländisches Einkommen gelten und Steuern nur dann erhoben werden, wenn die Kryptowährung zum Verkauf an die inländische Plattform zurückübertragen wird.
Erfordert die Auszahlung von der MEXC-Börse Steuern?
Antwort: Nein
MEXC ist eine im Ausland registrierte Kryptowährungsbörse, sodass für Abhebungsvorgänge auf dieser Plattform normalerweise keine persönliche Einkommenssteuer an die zuständigen inländischen Steuerbehörden in China gezahlt werden muss.
Detaillierte Erklärung:
Der Standard für die Erhebung der Einkommensteuer basiert auf dem Einkommen von Einzelpersonen in China, und die MEXC-Börse befindet sich außerhalb des Landes, sodass der Auszahlungsvorgang nicht zum inländischen Einkommen gehört. Darüber hinaus unterliegen ausländische Einkünfte gemäß Artikel 15 der „Durchführungsbestimmungen zum individuellen Einkommensteuergesetz der Volksrepublik China“ nur dann der individuellen Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige sie nach China repatriiert.
Es ist zu beachten, dass, wenn Benutzer die von der MEXC-Börse abgezogenen Kryptowährungsbestände zum Verkauf zurück an inländische Börsen oder Plattformen übertragen, dieser Teil des Einkommens möglicherweise gemäß den einschlägigen chinesischen Steuervorschriften deklariert und besteuert werden muss.
Das obige ist der detaillierte Inhalt vonMuss ich Steuern auf Abhebungen von der MEX-Börse zahlen?. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!