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Ist der Maifeiertag gesetzlich vorgeschrieben auf 3 Tage oder 1 Tag?

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2024-03-31 07:03:363162Durchsuche

Der gesetzliche Feiertag für den Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai beträgt 3 Tage, normalerweise der 1., 2. und 3. Mai. Der Zweck der dreitägigen Maifeiertage des Staates besteht darin, den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Früchte ihrer Arbeit zu genießen und soziale Harmonie und Stabilität zu fördern.

Ist der Maifeiertag gesetzlich vorgeschrieben auf 3 Tage oder 1 Tag?

Der gesetzliche Feiertag am 1. Mai beträgt 3 Tage

Gemäß den „Nationalfeiertagen und Jubiläumsfeiertagen“ beträgt der gesetzliche Feiertag am 1. Mai 3 Tage. Die genaue Feiertagszeit wird separat mitgeteilt durch den Staatsrat. Normalerweise ist der Maifeiertag für den 1., 2. und 3. Mai geplant.

Hintergrund der Feiertagsvereinbarung

Der Internationale Tag der Arbeit ist ein Feiertag, der zum Gedenken an die Arbeiterbewegung und den Kampf für Arbeitsrechte eingeführt wurde. In unserem Land ist der 1. Mai einer der wichtigsten gesetzlichen Feiertage. Damit die Arbeiter die Früchte ihrer Arbeit genießen können und um soziale Harmonie und Stabilität zu fördern, schreibt der Staat vor, dass der Maifeiertag drei Tage beträgt.

Änderungen in der Feiertagslänge

In der Vergangenheit gab es Änderungen beim gesetzlichen Feiertag zum 1. Mai. Vor 1999 war der Maifeiertag ein Tag, nämlich der 1. Mai. Von 1999 bis 2007 wurde der Maifeiertag auf drei Tage angepasst, nämlich den 1., 2. und 3. Mai. Von 2008 bis 2018 wurde der gesetzliche Feiertag des 1. Mai erneut auf einen Tag angepasst. Ab 2019 wird der gesetzliche Feiertag des 1. Mai wieder auf drei Tage festgelegt.

Feiertagsvereinbarungen

Die genaue Feiertagszeit für den gesetzlichen Feiertag des 1. Mai wird vom Staatsrat in der „Mitteilung des Generalbüros des Staatsrates über die Regelung bestimmter Feiertage im Jahr 2000“ gesondert bekannt gegeben. Unter normalen Umständen ist die Feiertagsregelung für den 1. Mai wie folgt:

  • 1. Mai: gesetzlicher Feiertag
  • 2. Mai: gesetzlicher Feiertag
  • 3. Mai: gesetzlicher Feiertag

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