Heim > Artikel > Technologie-Peripheriegeräte > EU leitet umfassende Untersuchung zur Einhaltung des Digital Markets Act durch Apple, Google und Meta ein
Laut dem Bericht dieser Website vom 25. März kündigte die Europäische Kommission heute an, dass sie eine umfassende Untersuchung einleiten wird, die sich auf die Einhaltung des Digital Market Act der EU durch die drei Technologieriesen Apple, Google und Meta konzentriert.
Der Untersuchungsumfang umfasst die Umleitungsregeln des Google App Store, die selbstgesteuerten Präferenzprobleme der Google-Suche, die Umleitungsregeln des Apple App Store und den Auswahlbildschirm des Safari-Browsers, sowie Metas „Bezahle oder stimme zu“-Modell.
Der Ausschuss vermutet, dass die von diesen „Gatekeepern“ (gemeint sind Plattformen mit marktbeherrschender Stellung) entwickelten Maßnahmen den Verpflichtungen aus dem DMA nicht wirksam nachkommen.
Der dieser Website beigefügte spezifische Untersuchungsinhalt lautet wie folgt:
Die Untersuchung wird untersuchen, ob die Aktionen von Google und Apple im App Store den DMA-Vorschriften entsprechen. Artikel 5 Absatz 4 des DMA sieht vor, dass „Gatekeeper“ App-Entwicklern ermöglichen sollen, Verbraucher kostenlos zu Kanälen außerhalb des App-Stores zu leiten. Die Europäische Kommission befürchtet, dass Google und Apple die Regeln möglicherweise nicht vollständig einhalten, da sie verschiedene Beschränkungen auferlegen, z. B. die Einschränkung der Möglichkeiten von Entwicklern, frei zu kommunizieren und Produkte zu bewerben, und die Einschränkung, dass Entwickler durch die Erhebung von Gebühren direkte Vereinbarungen mit Nutzern treffen können.
Der Untersuchungsausschuss wird untersuchen, ob die Art und Weise, wie Google-Suchergebnisse angezeigt werden, den eigenen vertikalen Suchdiensten (wie Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) einen unfairen Vorteil gegenüber Konkurrenzdiensten verschafft. In Artikel 6 Absatz 5 des DMA heißt es, dass „Gatekeeper“ die Dienste Dritter auf der Suchergebnisseite genauso fair und diskriminierungsfrei behandeln müssen wie ihre eigenen Dienste. Der Schritt soll verhindern, dass Google seine eigenen Dienste bevorzugt, und Fairness und Transparenz in den Suchergebnissen gewährleisten.
Apples User Choice Compliance: Bei der Untersuchung werden die Schritte bewertet, die Apple unternommen hat, um die DMA-Anforderungen zu erfüllen, einschließlich der Möglichkeit für Benutzer, jede iOS-App einfach zu deinstallieren, der einfachen Änderung von iOS-Standardeinstellungen und der Bereitstellung eines Auswahlbildschirms für Benutzer um einfach einen alternativen Standarddienst auszuwählen (z. B. einen Browser oder eine Suchmaschine auf einem iPhone). Die Kommission befürchtet, dass die Maßnahmen von Apple, einschließlich der Gestaltung des Standard-Webbrowser-Auswahlbildschirms, im Widerspruch zu Artikel 6 Absatz 3 des DMA die Nutzer daran hindern könnten, innerhalb des Apple-Ökosystems wirklich eine Wahl zu treffen.
Die kürzliche Einführung des „Pay or Consent“-Modells durch Meta in der EU hat die Aufmerksamkeit der Kommission auf sich gezogen, die untersuchen wird, ob dieses Modell mit Artikel 5 (2) des DMA vereinbar ist. Gemäß dieser Bestimmung muss ein „Gatekeeper“, wenn er beabsichtigt, personenbezogene Benutzerdaten zwischen seinen verschiedenen Kernplattformdiensten zusammenzuführen oder gegenseitig zu nutzen, die Zustimmung des Benutzers einholen. Die Kommission befürchtet, dass die von Meta angebotene binäre Wahl „Zahlen oder Einverständnis“ möglicherweise keine wirkliche Alternative darstellt, denn wenn Nutzer sich nicht für eine Einwilligung entscheiden, werden sie das Ziel, „Gatekeeper“ daran zu hindern, personenbezogene Daten zu sammeln, verfehlen. Dies wirft Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzer und der Art und Weise der Datenerhebung auf. Die Kommission wird die Situation genau beobachten und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz bewerten. Für Benutzer ist die Gewährleistung der Sicherheit und des Datenschutzes ihrer Daten ein wichtiges Thema. Daher muss jede potenzielle Datenerfassung streng reguliert und reguliert werden, um die Rechte und den Datenschutz der Benutzer zu schützen. Im digitalen Zeitalter sind Datenschutz und Datenschutz zu einem Thema von großer Bedeutung geworden, das gemeinsame Anstrengungen aller relevanten Parteien erfordert, um die rechtmäßige Nutzung und den Schutz von Benutzerdaten sicherzustellen.
Die Kommission wird außerdem weitere Untersuchungen gegen Amazon und Apple einleiten, um jeweils die folgenden Probleme zu ermitteln:
Ob Amazon auf dem Amazon Marketplace Handelsmarkenprodukte bevorzugt und damit gegen Artikel 6 (5) des DMA verstößt.
Ob Apples neue Tarifstruktur und andere Bedingungen für den alternativen App-Store- und Web-App-Vertrieb (Sideloading) seine ursprüngliche Absicht, seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 4 des DMA nachzukommen, schwächen.
Die Kommission verlangte außerdem von fünf Unternehmen, darunter Google, Amazon, Apple, Meta und Microsoft, die Aufbewahrung relevanter Dokumente, um ihre Einhaltung der DMA-Verpflichtungen zu bewerten und eine wirksame Durchsetzung sicherzustellen.
Die Untersuchung wird voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Wenn die Feststellungen einen Verstoß bestätigen, wird die Kommission die relevanten „Gatekeeper“ über die vorläufigen Feststellungen informieren und die Schritte erläutern, die sie unternehmen oder empfehlen wird, um die Bedenken der Kommission wirksam auszuräumen.
Bei Verstößen kann die Kommission Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20 % betragen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kommission auch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, indem sie beispielsweise einen „Gatekeeper“ dazu zwingt, sein Geschäft ganz oder teilweise zu verkaufen, oder ihm verbietet, zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit systembedingten Verstößen zu erwerben.
Apple antwortete, dass es zuversichtlich sei, dass sein Plan den digitalen EU-Gesetzen entspreche. Google gab an, große Anpassungen vorgenommen zu haben, um den EU-Digitalgesetzen zu entsprechen.
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