Heim > Artikel > Technologie-Peripheriegeräte > Oberster Gerichtshof urteilt: KI kann nicht als „Schöpfer“ betrachtet werden
Der britische Oberste Gerichtshof hat am 21. Dezember entschieden, dass künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder in einer Patentanmeldung aufgeführt werden darf. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz haben
Dieses Urteil basiert auf zwei Patentanmeldungen, die 2018 von Stephen Thaler eingereicht wurden, eine für die Form von Lebensmittelverpackungen und die andere für eine Taschenlampe
Thaler führt keine auf selbst als Erfinder, schreibt die Erfindungen aber der künstlichen Intelligenzmaschine „Dabus“ zu. Anschließend machte er deutlich, dass er ein persönliches Interesse an den Patenten habe, nämlich den Besitz der „Kreativitätsmaschine Dabus“
Die erste Antwort des britischen Amtes für geistiges Eigentum (IPO) war, dass sie davon ausgingen, dass Thaler die Patente nicht eingehalten habe, weil Er hat es nicht getan. Eine natürliche Person wird nicht als Erfinder genannt, und es gibt keine Erklärung dafür, wie er den Titel von dieser Person (in diesem Fall der KI) erhalten hat.
Thaler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und darauf bestanden, dass er alle Anforderungen erfüllt hat Das Patentgesetz von 1977 wurde jedoch abgewiesen. Anschließend legte er Berufung beim britischen High Court und beim Court of Appeal ein, die beide seine Klage ebenfalls abwiesen und bestritten, dass künstliche Intelligenz als Erfinder aufgeführt werden kann wurde zu den allgemeinen Fragen gestellt, ob technologische Fortschritte, die durch Werkzeuge und Maschinen mit künstlicher Intelligenz geschaffen werden, patentiert werden sollten und ob die Bedeutung des Begriffs „Erfinder“ erweitert werden sollte
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs stellte jedoch fest, dass nach geltendem Patentrecht die Die als „Erfinder“ bezeichnete Person muss eine „natürliche Person“ sein
Der Oberste Gerichtshof wies auch Thalers Behauptung zurück, dass „er aufgrund seines Eigentums an DABUS berechtigt war, die in jedem Antrag beschriebene und offengelegte Erfindung zu beantragen und zu erhalten.“ Patentermächtigung.“ Der Grund liegt auch darin, dass in einer Patentanmeldung ein Erfinder aufgeführt sein muss und dieser Erfinder eine natürliche Person sein muss.
Den Anweisungen des Obersten Gerichtshofs folgend hat Herr Thaler klargestellt, dass er nicht der Erfinder ist. Sein Fall war, dass die beschriebene Erfindung von DABUS gemacht wurde. Ihm wurden Patentrechte für diese Erfindungen aufgrund seiner Eigentumsrechte an DABUS zuerkannt.
Thalers Anwälte stellten in einer Erklärung fest, dass das Urteil „zeigt, dass das derzeitige britische Patentrecht nicht in der Lage ist, Erfindungen, die autonom von Maschinen mit künstlicher Intelligenz geschaffen wurden, wirksam zu schützen“
Saylor hat eine ähnliche Berufung für dasselbe Produkt bei einem US-Gericht eingereicht, das ebenfalls entschied, dass Patente von menschlichen Erfindern angemeldet werden müssen und von ihnen gehalten werden müssen
In einem E-Mail-Kommentar schrieb die Anwaltskanzlei Osborne Clark (Tim Harris, Patentanwalt bei Osborne Clarke, sagte: „Obwohl künstliche Intelligenz und ihre Errungenschaften zunehmend anfällig für Anthropomorphismus sind, hat der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs betont, dass das Patentrecht verlangt, dass der Empfänger eines Patents eine natürliche Person sein muss.“
Harris fuhr fort: „Wäre er der Erfinder gewesen?“ Im Fall Thaler und der Verwendung von DABUS als hochentwickeltem Instrument könnte das Ergebnis des Rechtsstreits anders ausgefallen sein. Der Oberste Gerichtshof wurde jedoch nicht um eine Entscheidung gebeten, ohne dass er gebeten wurde, die umfassenderen Auswirkungen festzustellen, ob sich technologische Fortschritte aus der Autonomie ergeben Maßnahmen durch künstliche Intelligenz sollten patentiert werden.“
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