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Welche Informationsdienste bietet der Internetdienstanbieter ISP an?

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2021-04-25 12:38:3327324Durchsuche

Die von Internetdienstanbietern (ISPs) bereitgestellten Informationsdienste: 1. Zugangsdienste, die Benutzern den Zugriff auf das Internet erleichtern; 2. Navigationsdienste, die Benutzern helfen, die benötigten Informationen im Internet zu finden; 3. Informationsdienste, die Datendienste erstellen; Das System sammelt, verarbeitet und speichert Informationen.

Welche Informationsdienste bietet der Internetdienstanbieter ISP an?

Die Betriebsumgebung dieses Tutorials: Windows 7-System, Dell G3-Computer.

Internet Service Provider (ISP), kurz ISP genannt, bezieht sich auf Betreiber, die der Öffentlichkeit die folgenden Informationsdienste anbieten:

  • Erstens Zugangsdienste, die Benutzern den Zugriff auf das Internet erleichtern;

  • Zweitens Navigationsdienst, der Benutzern dabei hilft, die benötigten Informationen im Internet zu finden; um Benutzern über das Netzwerk zu dienen.

  • Internet Service Provider (ISPs) müssen für ihre Verstöße eine entsprechende rechtliche Haftung übernehmen. Aus der Sicht des E-Commerce im engeren Sinne (d. h. Online-Transaktionen) bezieht sich der Gegenstand des E-Commerce-Rechtsverhältnisses, also der Teilnehmer an der Online-Transaktion, auf die Person, die an der Online-Transaktion teilnimmt und Freude daran hat Rechte und Pflichten gemäß den Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes. Einschließlich Online-Transaktionsparteien und Online-Transaktionsdienstleister. Unter Online-Transaktionsparteien, auch Online-Transaktionssubjekte genannt, versteht man Online-Transaktionsteilnehmer, die Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge direkt über das Internet abschließen. Dabei ist die Partei, die das Internet zum Verkauf von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen nutzt, der Verkäufer, und die Partei, die das Internet zum Kauf von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen nutzt, ist der Käufer. Internet-Handelsdienstleister lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: Anbieter von Online-Handelsplattformen und Anbieter von Online-Handelshilfsdiensten.

  • Die Rechte und Pflichten von Internet-Handelsdienstleistern (einschließlich Online-Handelsplattformanbietern und Online-Handelshilfsdienstleistern) sind wie folgt:

(1) Bereitstellung von Qualifikationsnachweisen für Rechtssubjekte.

(2) Dienste standardisieren und Systeme verbessern.

(3) Offenlegung von Informationen.

(4) Transaktionsreihenfolge beibehalten.

(5) Wahrung der Interessen der Nutzer und Schutz der Rechte und Interessen der Verbraucher.

(6) Speichern Sie Transaktionsaufzeichnungen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

(7) Plattforminformationen überwachen.

(8) Sorgen Sie für die Systemsicherheit.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Spalte „FAQ

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