Die britische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer neuen Kategorie von persönlichem Eigentum für digitale Vermögenswerte und nicht fungible Token (NFTs) vorgelegt, nachdem ein Bericht der Law Commission vom Juli diesen Schritt empfohlen hatte.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am Montag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine neue Kategorie persönlichen Eigentums für digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen und nicht fungible Token (NFTs) schaffen würde.
Im Falle einer Verabschiedung würde der Gesetzentwurf die derzeitigen zwei Kategorien von persönlichem Eigentum – „Dinge im Besitz“ und „Dinge in Aktion“ – um eine dritte Kategorie für bestimmte digitale Vermögenswerte erweitern. Dies würde ihnen eine klare rechtliche Anerkennung und Schutz verschaffen.
„Zuvor waren digitale Besitztümer nicht definitiv im Geltungsbereich des englischen und walisischen Eigentumsrechts enthalten – sodass sich Eigentümer in einer rechtlichen Grauzone befanden, wenn in ihre Vermögenswerte eingegriffen wurde“, sagte die Regierung in einer Pressemitteilung.
„Das neue Gesetz bietet Eigentümern und Unternehmen daher auch rechtlichen Schutz vor Betrug und Betrügereien und unterstützt Richter bei der Bewältigung komplexer Fälle, in denen digitale Bestände umstritten sind oder Teil von Vergleichen sind, beispielsweise in Scheidungsfällen.“
Persönliche Eigentumsrechte werden von Gerichten und Privatpersonen in verschiedenen Situationen genutzt, beispielsweise bei Konkursen oder Insolvenzen, bei Eingriffen in Eigentumsrechte oder bei unrechtmäßiger Enteignung sowie bei rechtlichen Regelungen zur Erbschaft und Erbfolge im Todesfall. Sie sind auch von entscheidender Bedeutung für die Klärung von Rechtsverhältnissen, einschließlich Sorgeverhältnissen, Sicherheitenvereinbarungen und Strukturen mit Trusts.
Die Gesetze von England und Wales kategorisieren persönliches Eigentum derzeit in zwei Haupttypen: Dinge im Besitz, d. h. materielles Eigentum, und Dinge in Aktion, d. h. immaterielles Eigentum, wie etwa Schulden oder Rechte.
Digitale Vermögenswerte, einschließlich digitaler Währungen und NFTs, können beide Eigenschaften oder keine von beiden besitzen. Diese Unklarheit hat zu Verwirrung geführt und die Streitbeilegung in Gerichtsverfahren behindert.
„Es ist wichtig, dass das Gesetz mit der Entwicklung der Technologien Schritt hält, und diese Gesetzgebung wird dazu führen, dass der Sektor seine Position als weltweit führender Anbieter von Kryptoassets behaupten und Klarheit in komplexe Eigentumsfälle bringen kann“, sagte Justizministerin Heidi Alexander in der Ankündigung .
„Dies wird dazu beitragen, dass das Vereinigte Königreich an der Spitze der digitalen Wirtschaft bleibt und die Eigentumsrechte der Menschen im 21. Jahrhundert geschützt werden.“
Um dies zu erreichen, beinhaltet die neue Gesetzgebung die rechtliche Anerkennung digitaler Vermögenswerte wie „Kryptowährungen“, NFTs und digitaler Emissionsgutschriften als persönliches Eigentum, mit der Hoffnung, dass dadurch den Eigentümern ein verbesserter rechtlicher Schutz vor Betrug und Betrügereien geboten wird klarere Richtlinien für Richter, die Fälle bearbeiten, in denen es um umstrittene digitale Bestände oder Vergleiche geht.
Dieser gesetzgeberische Schritt kommt nicht aus heiterem Himmel, denn die Regierung stellte fest, dass als Reaktion auf einen Bericht der britischen Law Commission Maßnahmen in Bezug auf digitale Vermögenswerte ergriffen wurden.
Es wird lange dauern
Die U.K. Law Commission ist eine unabhängige Einrichtung mit der Aufgabe, Gesetze zu überprüfen und Reformen zu empfehlen. Im Juni 2023 veröffentlichte sie einen Bericht, der zu dem Schluss kam, dass es sich bei „bestimmten Arten“ digitaler Vermögenswerte um Dinge handelt, auf die sich Eigentumsrechte beziehen.
Nachdem die Kommission zu dieser Schlussfolgerung gelangt war, räumte sie jedoch ein, dass bestimmte digitale Vermögenswerte nicht ohne weiteres in die bestehenden Kategorien von persönlichem Eigentum – Dinge im Besitz und Dinge in Aktion – passen, die traditionell in England und Wales anerkannt werden.
Aus diesem Grund forderte die Kommission die Regierung auf, eine neue „dritte Kategorie“ für digitale Vermögenswerte zu schaffen, von der sie hoffte, dass damit verbundene Eigentumsrechte klar und durchsetzbar sind.
„Wir kommen zu dem Schluss, dass die Flexibilität des Gewohnheitsrechts die Anerkennung einer bestimmten Kategorie von persönlichem Eigentum ermöglicht, die die einzigartigen Merkmale bestimmter digitaler Vermögenswerte (einschließlich Krypto-Tokens und Krypto-Assets) besser erkennen, berücksichtigen und schützen kann“, sagte der August-Bericht sagte.
„Es gibt viele verschiedene Arten von digitalen Vermögenswerten, von denen nicht alle Dinge sein können, auf die sich persönliche Eigentumsrechte beziehen können. In diesem Bericht verwenden wir den Begriff im weitesten Sinne.“
Am 30. Juli 2024 folgte die Kommission dieser Empfehlung mit einem „ergänzenden Bericht und Gesetzentwurf“, in dem sie sich für Rechtsreformen aussprach, um den einzigartigen Merkmalen digitaler Vermögenswerte besser Rechnung zu tragen.
Konkret wurde ein „Eigentumsgesetz“ empfohlen, das klarstellen würde, dass „eine Sache (einschließlich einer Sache, die digitaler oder elektronischer Natur ist) nicht nur deshalb daran gehindert wird, Gegenstand persönlicher Eigentumsrechte zu sein, weil sie weder … (a ) eine Sache im Besitz, noch (b) eine Sache in Aktion.“
Seit dieser Woche sieht es so aus, als ob die neue Labour-Regierung diese Empfehlung aufgegriffen hat und der Gesetzentwurf seinen Weg durch das Parlament finden wird.
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