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Der Bitcoin-Schatz Sachsen: Wer bekommt das Geld?

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2024-07-02 07:34:091056Durchsuche

Die deutsche Polizei verkauft derzeit Bitcoins, die sie bei Movie2k beschlagnahmt hat. Aber dürfen sie das? Und was passiert mit dem Geld? Wer erhält es – Sachsen, der Bund, die Polizei? Im Landtag ist dieser Schatz bereits zum Streitthema geworden.

The Bitcoin Treasure of Saxony: Who Gets the Money?

Die deutsche Polizei verkauft derzeit Bitcoins, die sie bei Movie2k beschlagnahmt hat. Aber dürfen sie das? Und was passiert mit dem Geld? Wer erhält es – Sachsen, der Bund, die Polizei? Im Landtag ist dieser Schatz bereits zum Streitthema geworden.

Laut Arkham Intelligence sind von den 50.000 Coins, die das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) bei den Entwicklern beschlagnahmt hat, noch 44.692 Bitcoins – rund 2,6 Milliarden Euro von Movie2k. Dieser „Sachsen-Schatz“ springt immer wieder um die sieben Adressen des Bundeskriminalamtes (BKA), landet auf einigen Börsen und fließt von dort auf mysteriöse Weise zurück in die Geldbörsen des BKA.

Der Bestand ist allerdings deutlich geschrumpft, Spitzenreiter Man geht davon aus, dass rund 5.000 Münzen verkauft wurden, was etwa 300 Millionen Euro entspricht. Da dies weniger als zehn Prozent des Sachsenschatzes ausmacht, ist dies erst der Anfang.

Daher stellt sich eine brennende Frage: Was passiert mit dem Geld? Wer versteigert den sächsischen Bitcoin-Schatz? Wohin fließen die Erlöse und wer profitiert davon?

Die Rechtslage: Das Geld geht an den Freistaat

Erstens ist die Lage nicht ganz klar und die Behörden scheuen sich immer noch davor, unnötige Auskünfte zu erteilen. Das Online-Magazin Golem erkundigte sich kürzlich beim BKA und erfuhr, dass die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen verantwortlich sei. Sie verweigerten jedoch jegliche Auskunft, da das Verfahren noch läuft.

Die Rechtslage zum Umgang mit eingezogenen Vermögenswerten ist relativ einfach. Der MDR hat es in einer FAQ kompakt zusammengefasst: Wenn in Sachsen etwas beschlagnahmt wird, fließt der Erlös – die sogenannte Vermögensabschöpfung – in den allgemeinen Staatshaushalt des Freistaates Sachsen. Übersteigen die Waren einen Betrag von 500.000 Euro, gehen sie zu 52,5 Prozent – ​​voraussichtlich maximal fünf Millionen Euro – an das Innenministerium und zu 22,5 Prozent an das Justizministerium. Anders als in vielen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keinen festen Verwendungszweck für den Erlös.

Zuständig für den Verkauf ist die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen. LKA und BKA sind lediglich aus technischen Gründen beteiligt, haben in der Sache jedoch keine Entscheidungsbefugnis. Wenn wir Transaktionen auf der Blockchain beobachten, führt das BKA diese vermutlich nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft durch.

Eingezogene Vermögenswerte können erst verkauft und in den Haushalt übernommen werden, wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. In diesem Fall dürfte es sich um das noch nicht ergangene Urteil gegen die Betreiber von Movie2k handeln. Dieses Urteil könnte erfordern, dass ein Teil des Erlöses an die von Movie2k betroffene Filmbranche geht.

Es ist jedoch möglich, einen sogenannten Notverkauf gemäß §111p StPO einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft kann dies anordnen, wenn ein beschlagnahmter Gegenstand voraussichtlich schnell an Wert verlieren wird, was bei volatilen Bitcoins in Betracht gezogen werden kann . Am 21. Juni erhielt der sächsische Landtagsabgeordnete Mario Beger von der AfD eine Antwort auf eine Kleine Anfrage zum „Milliardenschatz von 50.000 Bitcoins“.

Alternativ können eingezogene Güter auch „zu Gunsten der Staatskasse verwendet werden, wenn der Beteiligte wirksam darauf verzichtet hat.“ Da die Verdächtigen die Coins „freiwillig“ übertragen haben, dürfte dies keinen Verzicht darstellen. Die Verdächtigen können einen begründeten Fall haben, wenn sie eine Strafminderung mit einem wirksamen Verzicht auf zumindest einen Teil des Vermögens aushandeln können. Die Bewegungen auf den Geldbörsen könnten darauf hindeuten, dass genau das passiert ist.

Die sächsische Landesregierung möchte sich zu diesem Punkt nicht weiter äußern, da das Verfahren noch läuft. Diese Antwort stammte vom 21. Juni. Wenige Tage später wurden die BKA-Wallets aktiv, mit Transaktionen an Börsen, was allgemein die Spekulationen befeuerte, dass das BKA die Coins nun verkauft. Nach unserem Kenntnisstand wäre dies nur im Rahmen eines Notverkaufs zulässig, um Vermögensverluste der Verdächtigen zu verhindern, wenn diese nach einem Gerichtsurteil ihre Immobilie zurückerhalten würden Wallets an die Börsen, um bereit zu sein, sobald ein Urteil ergangen ist. Dies könnte auch die mysteriösen Rücküberweisungen von den Börsen erklären.

Am 25. Juni reagierte Marco Böhme von der Linkspartei auf den angeblichen Verkauf mit einer Anfrage an die sächsische Landesregierung. Er vermutet, dass Teile des „Bitcoin-Sachsen-Schatzes“ bereits verkauft wurden, und fragt, wie viele Münzen noch verkauft werden sollen und ob die Regierung mit einem Absturz des Bitcoin-Preises rechnet

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