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Das Verkehrsministerium fördert den groß angelegten Betrieb des ländlichen Straßenpersonenverkehrs und verlangt, dass Fahrpreise, Kilometerzähler und andere Informationen gut sichtbar in den Waggons angebracht werden

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2024-07-02 06:50:38577Durchsuche

Das Verkehrsministerium fördert den groß angelegten Betrieb des ländlichen Straßenpersonenverkehrs und verlangt, dass Fahrpreise, Kilometerzähler und andere Informationen gut sichtbar in den Waggons angebracht werden

Diese Website berichtete am 1. Juli, dass das Verkehrsministerium am 28. Juni die „Richtlinien für den Betrieb von Landstraßen-Personentransportdiensten (Testversion)“ (im Folgenden als „Richtlinien“ bezeichnet) mit insgesamt sieben Kapiteln herausgegeben habe und 35 Artikel, einschließlich allgemeiner Grundsätze und betrieblicher Grundlagen, Transportorganisation, Betriebsdienstleistungen, Transportsicherheit, Überwachung und Management sowie Satzungen, **Gültig ab 1. September 2024.

Die „Richtlinien“ verpflichten alle Gemeinden, dafür zu sorgen, dass qualifizierte eingemeindete Dörfer den Landstraßenpersonenverkehr eröffnen und stabil betreiben, um den Landbewohnern universelle Dienstleistungen zu bieten. **Fördern Sie den ländlichen Straßenpersonenverkehr zur Umsetzung groß angelegter, gemeinschaftlicher und intensiver Betriebe. Ermutigen Sie die Betreiber des ländlichen Straßenpersonenverkehrs, die Personen-, Fracht- und Postintegration, die Transport- und Tourismusintegration sowie andere Dienstleistungen unter der Prämisse der Gewährleistung der Passagiernachfrage und der Reisesicherheit durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Straßenpersonenverkehrs zu verbessern.

Der „Leitfaden“ weist darauf hin, dass Betreiber des ländlichen Straßenpersonenverkehrs Busse verwenden sollten, die die technischen Anforderungen für die Fahrzeugauswahl für die integrierte Entwicklung des ländlichen Personen-, Güter- und Postverkehrs erfüllen, wenn sie auf ländlichen Kooperationsstrecken für Personen-, Güter- und Postverkehr tätig sind. Ermutigen Sie qualifizierte Regionen, die Auswahl und Kennzeichnung von Personenkraftwagen im ländlichen Raum zu vereinheitlichen und den Einsatz neuer Energie, sauberer Energie und anderer energiesparender und umweltfreundlicher Fahrzeuge umfassend zu fördern.

Der „Leitfaden“ schlägt außerdem vor, die Ausweitung städtischer Buslinien aufs Land zu fördern oder die Nutzung von Shuttlebussen und Personentransporten an Orten mit hohem Urbanisierungsgrad und größerem Reisebedarf der Landbevölkerung zu fördern von Bussen während der geschäftigen Landwirtschaftssaison und an Feiertagen. Zu wichtigen Zeiten werden Dienste wie Landwirtschaftskurse und Marktbesuchskurse eingeführt, um den Gruppen- und Gezeitenreisebedürfnissen der Landbevölkerung weitestgehend gerecht zu werden.

Der „Leitfaden“ ermutigt ländliche Straßenpersonenverkehrsbetreiber, mobile Terminals, Websites, Apps, elektronische Stoppschilder, Service-Hotlines usw. zu nutzen, um der Landbevölkerung Auskunfts- und Fahrpreiszahlungsdienste wie Linien- und Schichtbetrieb für Personenbeförderungsinformationen anzubieten.

Der „Leitfaden“ verpflichtet Betreiber von Landstraßen-Personentransportunternehmen, den Firmennamen, die genehmigte Anzahl der Passagiere, die Telefonnummer der Serviceüberwachung usw. an einer gut sichtbaren Stelle auf der Fahrzeugkarosserie anzubringen und **den Namen und die Beschäftigungsbescheinigung des Fahrers offenzulegen Nummer, Transportdienstüberwachungsnummer usw. an prominenter Stelle im Wagen. Informationen wie Telefonnummer, Fahrpreis und Kilometerzähler sowie Erinnerungsinformationen wie Rauchverbot und zivilisiertes Fahren. Unbemannte Ticketfahrzeuge sind mit Serviceeinrichtungen wie Münzautomaten (Boxen) und elektronischen Kartenlesegeräten ausgestattet, die den Vorschriften entsprechen.

Dieser Website beigefügt ist der vollständige Text des „Rural Road Passenger Transport Operation Service Guide (Trial)“:

Kapitel 1 Allgemeine Grundsätze
Artikel 1 Um den Personenbeförderungsbetrieb auf der Landstraße zu regulieren und die Qualität der Personenbeförderungsdienste auf der Landstraße zu verbessern, werden diese Richtlinien in Übereinstimmung mit den „Straßenverkehrsvorschriften der Volksrepublik China“, „Straße“, formuliert Personenbeförderungs- und Personenbahnhofsbetriebsordnung“ und andere Vorschriften.
Artikel 2 Der Begriff ländlicher Straßenpersonenverkehr bezieht sich in diesem Leitfaden auf Personenbeförderungsaktivitäten innerhalb von Verwaltungsgebieten auf Kreisebene oder zwischen angrenzenden Kreisen, wobei der Ausgangspunkt und das Ziel mindestens auf dem Land liegen und hauptsächlich Landbewohner bedienen Dazu gehören der Personenverkehr mit Shuttlebussen (einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel), der regionale Betrieb und die Reaktion auf Termine usw.
Artikel 3: Alle Gemeinden müssen sicherstellen, dass qualifizierte eingemeindete Dörfer den Landstraßenpersonenverkehr eröffnen und stabil betreiben, um den Landbewohnern universelle Reisedienstleistungen zu bieten.
Artikel 4: Ermutigen Sie den Landstraßen-Personenverkehr zur Umsetzung groß angelegter, gemeinschaftlicher und intensiver Betriebe. Ermutigen Sie die Betreiber des ländlichen Straßenpersonenverkehrs, die Personen-, Fracht- und Postintegration, die Transport- und Tourismusintegration sowie andere Dienstleistungen unter der Prämisse der Gewährleistung der Passagiernachfrage und der Reisesicherheit durchzuführen, um die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Straßenpersonenverkehrs zu verbessern.
Kapitel 2 Betriebsgrundlagen
Artikel 5 Ländliche Straßenpersonenverkehrsbetreiber sollten eine Betriebslizenz für den Straßenpersonenverkehr erwerben, Personenkraftwagen nach Bedarf ausrüsten, die den betrieblichen Anforderungen entsprechen, Fahrer und Managementpersonal einstellen, die für das Betriebsgeschäft geeignet sind, und die Durchführung durchführen operative Tätigkeiten im Geschäftsumfang.
Artikel 6 Landstraßen-Personenkraftwagen erfüllen die einschlägigen Anforderungen der „Technischen Betriebsvorschriften für Straßentransportfahrzeuge“ und erhalten ein gesetzliches und gültiges „Straßentransportzertifikat“. Betreiber des ländlichen Straßenpersonenverkehrs sollten Busse auswählen, die die technischen Anforderungen für die Fahrzeugauswahl für die integrierte Entwicklung ländlicher Personen-, Güter- und Postdienste erfüllen, wenn sie auf ländlichen Kooperationsstrecken für Personen-, Güter- und Postverkehr betrieben werden. Ermutigen Sie qualifizierte Regionen, die Auswahl von Personenkraftwagen im ländlichen Raum und die Kennzeichnung von Fahrzeugkarosserien zu vereinheitlichen und den Einsatz neuer Energie, sauberer Energie und anderer energiesparender und umweltfreundlicher Fahrzeuge zu fördern.
Artikel 7 Fahrer im Landstraßen-Personenverkehr müssen über einen Kraftfahrzeugführerschein verfügen, der dem Fahrzeugtyp entspricht, den sie führen dürfen, sowie über eine Qualifikationsbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr und ihre körperliche Verfassung muss den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.
Artikel 8 Betreiber von Landstraßen-Personentransportunternehmen führen Berufsvorbereitungsschulungen, Schulungen zur Sicherheitserziehung und regelmäßige Beurteilungen für Fahrer von Straßenpersonentransporten gemäß den Vorschriften durch und organisieren und führen umgehend Schulungen und Schulungen zu Sicherheit, Dienstleistungen, Vorschriften und neuen Technologien durch und andere Aspekte, um sicherzustellen, dass das zuständige Personal mit seinen Arbeitsabläufen und Notfallmaßnahmen vertraut ist, Gesetze und Vorschriften einhält und zivilisierte Dienste bereitstellt.
Kapitel 3 Transportorganisation
Artikel 9 Ländliche Straßenpersonenverkehrsunternehmen müssen Dienstleistungen wie Shuttlebustransporte (einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel), regionale Operationen und Terminreaktionen auf der Grundlage der örtlichen Geländebedingungen, des wirtschaftlichen Entwicklungsstands und des Bedarfs an Verbesserung des Massenverkehrs anbieten ländliche Gebiete.
Fördern Sie die geordnete Förderung der Ausweitung städtischer Buslinien auf ländliche Gebiete oder die Einführung von Shuttlebus-Personenbeförderungsbetrieben an Orten mit hohem Urbanisierungsgrad und großer Reisenachfrage der Landbevölkerung.
Artikel 10: Betreiber, die ländliche Shuttlebus-Personenbeförderungsdienste anbieten, können die Anzahl der Flüge entsprechend den Reisebedürfnissen der Landbevölkerung unabhängig erhöhen, sofern sie die untere Grenze der täglichen Häufigkeit der Linienbetriebslizenz einhalten.
Artikel 11 Betreiber, die regionale Betriebsdienstleistungen erbringen, können Betriebsrouten und Transportkapazitäten angemessen auf der Grundlage der Reisebedürfnisse der Menschen im Betriebsgebiet festlegen.
Artikel 12 Betreiber, die Reservierungsantwortdienste anbieten, müssen den Namen des Betreibers, die Reservierungstelefonnummer oder den Namen der Netzwerkplattform, den Betriebsservicebereich und die Serviceüberwachungstelefonnummer am Einstiegspunkt veröffentlichen, um sicherzustellen, dass die Reservierungsservice-Telefonnummer oder der Online-Reservierungskanal frei ist Reagieren Sie rechtzeitig auf den Servicebedarf der Fahrgäste und erreichen Sie den reservierten Fahrort innerhalb der versprochenen Reaktionszeit.
Artikel 13 Betreiber ländlicher Straßenpersonenverkehrsdienste sollten die Untersuchung und Beurteilung von Personenströmen in wichtigen Zeiten wie der Hauptsaison in der Landwirtschaft und an Feiertagen intensivieren, Transportunterstützungspläne im Voraus formulieren, die Anordnung von Abhol- und Abgabepunkten rational planen und Dienstleistungen anbieten B. geschäftige Landwirtschafts- und Marktfahrten, um die Bedürfnisse der Landbevölkerung in größtmöglichem Umfang zu befriedigen. Gruppen- und Gezeitenreisebedürfnisse.
Betreiber von Personenbahnhöfen auf Landstraßen veröffentlichen an gut sichtbarer Stelle eingehende Fahrzeug- und Linienbetriebsinformationen, einschließlich Linienursprung und -ziel, Zwischenstopps, erste und letzte Abfahrtszeiten, Flugintervalle, saisonale oder vorübergehende Anpassungsinformationen, Tarife und Überwachungsdiensttelefon Nummer usw.
Artikel 14 Wenn ein ländlicher Personenkraftverkehrsbetreiber seinen Betrieb innerhalb der Betriebszeit einstellt oder einstellt, muss er die ursprüngliche Genehmigungsbehörde 30 Tage im Voraus benachrichtigen.
Artikel 15 ermutigt die Betreiber des ländlichen Straßenpersonenverkehrs, Informationssysteme zu nutzen, um Dispositionsmanagement, Betriebsüberwachung, Informationsfreigabe, statistische Analyse und Entscheidungsunterstützung usw. zu erreichen.
Kapitel 4 Betriebsdienste
Artikel 16 Betreiber von ländlichen Straßenpersonenverkehrsdiensten formulieren Servicestandards, legen Serviceverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft offen, richten einen Melde- und Beschwerdebearbeitungsmechanismus ein und akzeptieren aktiv die soziale Aufsicht.
Artikel 17 Betreiber von Landstraßen-Personentransportunternehmen müssen den Firmennamen, die genehmigte Anzahl von Fahrgästen, die Telefonnummer der Dienstüberwachung usw. an einer gut sichtbaren Stelle auf der Fahrzeugkarosserie kennzeichnen und den Namen des Fahrers, die Nummer des Beschäftigungsnachweises und die Telefonnummer der Transportdienstüberwachung veröffentlichen Nummer und Ticket an gut sichtbarer Stelle im Wagen. Informationen wie Preis und Kilometerzähler sowie Erinnerungsinformationen wie Rauchverbot und zivilisiertes Fahren. Unbemannte Ticketfahrzeuge sind mit Serviceeinrichtungen wie Münzautomaten (Boxen) und elektronischen Kartenlesegeräten ausgestattet, die den Vorschriften entsprechen.
Artikel 18 Betreiber von Landstraßen-Personentransporten müssen dafür sorgen, dass das Innere des Wagens sauber und ordentlich ist, die Innenwände, Dachleisten und der Wagenboden des Wagens intakt sind und die Sitze, Handläufe, Leitplanken, Griffe und andere Vorrichtungen im Wagen intakt sind muss vollständig, wirksam und fest installiert sein, und die Tür- und Fensterscheibe darf keine Mängel aufweisen und leicht und gut abgedichtet sein.
Artikel 19 Betreibern von Landstraßen-Personentransportunternehmen ist es nicht gestattet, während der Fahrt ohne Genehmigung das Fahrzeug zu wechseln oder Fahrgäste zur Beförderung an andere zu übergeben. Wenn das Fahrzeug eine Panne hat und nicht sicher weiterfahren kann, wird dem Fahrgast der Grund erklärt und es werden rechtzeitig Vorkehrungen für einen kostenlosen Transfer in andere Fahrzeuge getroffen, um den Fahrgast an den Zielort zu bringen. Wenn eine Haltestelle oder Route aus besonderen Gründen geändert werden muss, werden den Fahrgästen entsprechende Erläuterungen gegeben.
Artikel 20: Auf der Grundlage umfassender Berücksichtigung des lokalen Wirtschaftsentwicklungsniveaus, der Betriebskosten der Unternehmen und der Erschwinglichkeit der Landbevölkerung soll ein für die Bevölkerung erschwingliches, finanziell erschwingliches und im Betrieb nachhaltiges Fahrpreissystem für den ländlichen Straßenpersonenverkehr eingerichtet werden.
Der Land-Pendelbus-Personenverkehr (einschließlich Busbetrieb) und der regional betriebene Land-Straßen-Personenverkehr unterliegen der staatlichen Richtpreissteuerung. Grundsätzlich können für den Land-Straßen-Personenverkehr marktgerechte Preise auf Reservierung umgesetzt werden, der Leistungspreis jedoch Im Prinzip nicht höher als der Richtpreis für den örtlichen Shuttlebus-Personentransport auf dem Land, also das Zweifache des Preises, und den Preis relativ stabil halten.
Artikel 21 fordert Betreiber von Landstraßen-Personentransporten dazu auf, mobile Terminals, Websites, Apps, elektronische Stoppschilder, Service-Hotlines usw. zu nutzen, um der Landbevölkerung Auskunfts- und Ticketzahlungsdienste für den Personentransport wie Linien- und Schichtbetrieb anzubieten.
Kapitel 5 Transportsicherheit
Kapitel 22

Das obige ist der detaillierte Inhalt vonDas Verkehrsministerium fördert den groß angelegten Betrieb des ländlichen Straßenpersonenverkehrs und verlangt, dass Fahrpreise, Kilometerzähler und andere Informationen gut sichtbar in den Waggons angebracht werden. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!

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